26/06/2018 von hsi personaldienste - Zeitarbeit
"Zeitarbeit die bessere Wahl"
Zeitarbeit Stuttgart - Gesetzlicher Mindestlohn soll steigen - Zeitarbeitsentgelt höher. „Zeitarbeit ist eine gute Wahl, und angesichts des Mindestlohns sogar die bessere“, reagierte Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), auf die Ankündigung, den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro in zwei Stufen zu erhöhen.
Im Jahr 2019 soll er zunächst auf 9,19 Euro und dann zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro steigen. In der Zeitarbeitsbranche werden aktuell 9,49 Euro im Westen und 9,27 Euro Ost gezahlt.
„Auch in der Zeitarbeit wird der Tariflohn steigen“, kündigte Stolz an. „Im Westen wird es 2019 zwei Erhöhungen auf 9,79 Euro und dann zum 1. Oktober auf 9,96 Euro im Westen geben“, erläuterte der Hauptgeschäftsführer. Im gleichen Zeitraum steige der Zeitarbeitsmindestlohn Ost auf 9,49 Euro und anschließend auf 9,66 Euro.„Derzeit liegt der Lohn in der Zeitarbeit demnach um 7,35 Prozent höher als der gesetzliche Mindestlohn – im nächsten Jahr wäre der Abstand mit8,39 Prozent dann noch größer“, zeichnete Stolz die steigende Differenz nach.
Alternative Zeitarbeit
Vor allem für ungelernte Hilfskräfte sei Zeitarbeit eine echte Alternative: „Zwei Drittel der Zeitarbeitnehmer kommen aus der Beschäftigungslosigkeit und haben in der Zeitarbeit eine echte Chance auf den Einstieg in den Arbeitsmarkt“, verdeutlicht der Hauptgeschäftsführer. Das gelte in erster Linie auch für ungelernte
Hilfskräfte, die sonst kaum Chancen am Arbeitsmarkt hätten. Mit Blick auf die außerdem fast einhundertprozentige Tarifierung der Branche
demonstriere allein dieser große Entgeltunterschied schon eindeutig, dass Zeitarbeit die bessere Wahl sei.
Normalarbeitsverhältnis
Das iGZ-DGB-Tarifwerk biete zudem weitaus mehr als nur einen höheren Stundenlohn: „Zuschläge,Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
gehören zu den Selbstverständlichkeiten der Zeitarbeitsbranche,“ betont Stolz die Fakten dieses Normalarbeitsverhältnisses. (WLI)
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