Tariferhöhungen in der Zeitarbeit seit gestern wirksam

Berlin/Zeitarbeit - Mit dem gestrigen Tag sind Erhöhungen der Tarifentgelte der
BAP/DGB-Tarifgemeinschaft für die Beschäftigten in der Zeitarbeit in den
alten Bundesländern in Kraft getreten.


Dabei steigt die Lohnuntergrenze für Zeitarbeiternehmer im Westen von bislang 9,49 Euro 

auf nun 9,79 Euro an. Sie liegt somit noch deutlicher als bisher über dem 

derzeitigen gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 Euro.  

Im Osten gilt seit dem 01.01.2019 9,49 Euro.

Auch alle weiteren Entgeltgruppen sind zum 1. April erhöht worden.

Bereits am 1. Oktober 2019 erfolgt eine weitere Tariferhöhung. Die
Lohnuntergrenze liegt dann bei 9,96 Euro in den alten Bundesländern und
bei 9,66 Euro in den neuen Ländern.


Den Tarifvertrag können Sie hier einsehen.

0